https://www.api.news.apps.be.ch/api/atom/newsMedienmitteilungen - Grosser Rat (GR),Finanzkommission (FiKo),...2024-03-28T18:36:10.861+01:00urn:uuid:ec24b766-13b1-43c2-93dd-23d0fe8b7a61Neue Mitglieder im Grossen RatKanton Bern2024-03-14T07:45:00+01:00be-oe:stabe-oe:sta/arpbe-oe:grbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungbe-inhaltstyp:news/rrc-teil

Der Regierungsrat hat Roland Lüthi (GLP, Moosseedorf) per 15. März 2024 und Regula Bühlmann (Grünes Bündnis, Bern) per 1. Juni 2024 und als in den Grossen Rat gewählt erklärt. Sie rücken für Barbara Stucki (GLP, Stettlen) und Hasim Sancar (Grünes Bündnis, Bern) nach, die ihren Rücktritt aus dem Kantonsparlament erklärt haben.

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urn:uuid:209a9a50-8e35-4f5a-a43e-c19968cbfb90«Avenir Berne romande»: Kommission unterstützt Kredite für Umnutzung und UmzugMedienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen RatesKanton Bern2024-02-20T09:00:00+01:00Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) befürwortet Kredite für zwei «Avenir Berne romande»-Vorhaben: die Umnutzung von Wohngruppen für Administrativ-Haftplätze in Witzwil sowie den Umzug des ceff ARTISANAT nach Biel. Der Grosse Rat wird diese und weitere Kreditgeschäfte in der Frühlingssession 2024 behandeln.be-oe:bebe-oe:grbe-oe:gr/bakbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) befürwortet Kredite für zwei «Avenir Berne romande»-Vorhaben: die Umnutzung von Wohngruppen für Administrativ-Haftplätze in Witzwil sowie den Umzug des ceff ARTISANAT nach Biel. Der Grosse Rat wird diese und weitere Kreditgeschäfte in der Frühlingssession 2024 behandeln.

Das Amt für Justizvollzug betreibt im Moment die ausländerrechtliche Administrativhaft in den Gefängnissen von Bern und Moutier. Durch den Kantonswechsel von Moutier auf das Jahr 2026 müssen die Plätze von Moutier in ein Gefängnis im Kanton Bern verschoben werden. Die bestehende Justizvollzugsanstalt Witzwil erwies sich bei der Standortsuche als geeignet.

Für die neuen Administrativ-Haftplätze müssen in Witzwil bestehende Wohngruppen umgenutzt werden. Dafür sind bauliche und technische Massnahmen notwendig. Für die Umnutzung hat der Regierungsrat einen Kredit von 7 170 000 Franken angefordert. Die BaK erachtet die Umnutzung aus baulicher Sicht sinnvoll. Durch die Nähe zu den bestehenden Vollzugseinrichtungen können bauliche Synergien genutzt und damit auch erhebliche finanzielle Mittel eingespart werden. Durch die Verortung der Administrativhaft am bestehenden Standort in Witzwil kann auch der Personalbestand gesenkt werden. Die BaK beantragt dem Grossen Rat jedoch, die Stellenprozente für die Aufgaben im Justizvollzug vorzubehalten, damit bei Bedarf darauf zurückgegriffen werden kann.

Das Bauprojekt steht in Einklang mit einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Immobilienentwicklung. Die BaK beantragt dem Grossen Rat deshalb, der Kreditvorlage zuzustimmen.

Umzug des ceff ARTISANAT

Die BaK hat ein weiteres Geschäft im Zusammenhang mit dem Projekt «Avenir Berne romande» vorberaten. Der Bereich «Handwerk» des ceff ARTISANAT (Berufsbildungszentrum des französischsprachigen Kantonsteils) muss seinen Standort durch den Kantonswechsel von Moutier auf das Schuljahr 2026/2027 hin wechseln. An der Salzhausstrasse 18 in Biel wurde eine geeignete Liegenschaft für die Unterbringung des Bereichs «Handwerk» gefunden. Dort sind bereits die Technische Fachschule des Berufsbildungszentrums Biel sowie die Schule für Gestaltung Biel eingemietet.

Für die zusätzliche Einmietung des ceff ARTISANAT muss die Liegenschaft mit einem Geschoss und einem Anbau erweitert werden. Die Kosten dafür betragen rund 28 Millionen Franken. Zudem ist eine jährliche Miete von 256 865 Franken geschuldet. Trotz der hohen Kosten beantragt die BaK, dem Bauvorhaben und der Anmiete zuzustimmen. Der Standort liegt in idealer Nähe zum geplanten Campus Biel und zu anderen technischen Ausbildungsgängen. Dadurch sind eine engere Zusammenarbeit und eine gemeinsame Raumnutzung mit der Technischen Fachschule des Berufsbildungszentrums Biel möglich.

Die neue Fläche wird grösser sein als jene in Moutier. Dieser Flächenzunahme steht die BaK kritisch gegenüber. Sie verlangt deshalb, dass den zuständigen Kommissionen Bericht erstattet wird, wie sich die Zahlen der Lernenden entwickeln. Sollten sie tiefer liegen als erwartet, beantragt die BaK, dass andere gemietete Räumlichkeiten im Perimeter Bahnhof Biel zugunsten einer guten Auslastung der Salzhausstrasse 18 aufgegeben werden.

Angebotsbeschluss und Investitionsbeiträge öffentlicher Verkehr

Der Beschluss über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 soll um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert werden. Die Verlängerung ist nötig, weil der Bund das Bestellverfahren für den regionalen Personenverkehr mit den Perioden der Leistungsvereinbarungen zum Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur harmonisieren will. Gleichzeitig sind verschiedene Anpassungen auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2024 beantragt. Ein Zusatzkredit für die Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr wird ebenfalls beantragt, um die Ausgaben für das Jahr 2026 zu finanzieren. Die BaK stimmt der Verlängerung und Anpassung des Angebots sowie dem Zusatzkredit von 19 Millionen Franken zu dessen Finanzierung zu.

Zusatzkredit für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften

Am 4. Juni 2020 hat der Grosse Rat den Rahmenkredit 2021 bis 2024 in der Höhe von insgesamt 224 Millionen Franken für bauliche Unterhaltsmassnahmen in den kantonalen Liegenschaften bewilligt. Dem Grossen Rat wird beantragt, die Rahmenkreditsumme um 18 Millionen Franken aufzustocken. Der Rahmenkredit muss stärker belastet werden als ursprünglich angenommen. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Teuerung. Gleichzeitig wird ein neuer Rahmenkredit für den Zeitraum 2025 bis 2028 in der Höhe von 324 Millionen Franken beantragt.

Die BaK beantragt, sowohl dem Zusatzkredit für den alten Rahmenkredit wie auch dem neuen Rahmenkredit zuzustimmen. Eine gute Gebäudestruktur ist aus Sicht der Baukommission wichtig.

Mietverträge für externe Räumlichkeiten

Um die Stellen der kantonalen Verwaltung unterzubringen, ist der Kanton neben eigenen Liegenschaften auch auf Mietobjekte angewiesen. Diverse Mietverträge von rund 5,8 Millionen Franken jährlich müssen nun verlängert werden, unter anderem für die Räumlichkeiten an der Salzhausstrasse 21 in Biel der Schule für Gestaltung Bern und Biel oder für die Unterbringung des Bachelorstudiengangs Informatik der Berner Fachhochschule im Swiss Innovationen Park an der Aarbergstrasse 46 in Biel. Die BaK beantragt, den jährlichen Mietkosten zuzustimmen.

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urn:uuid:38329025-51bf-4b94-826a-5a484df65a3dKommission unterstützt Moutier-KonkordatMedienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen RatesKanton Bern2024-02-19T10:00:00+01:00Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) spricht sich für das Moutier-Konkordat aus. Es regelt die Modalitäten des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier. Der Grosse Rat stimmt in seiner Frühlingssession über das Vertragswerk ab, die bernischen Stimmberechtigten im September 2024.be-oe:bebe-oe:grbe-oe:gr/sakbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) spricht sich für das Moutier-Konkordat aus. Es regelt die Modalitäten des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier. Der Grosse Rat stimmt in seiner Frühlingssession über das Vertragswerk ab, die bernischen Stimmberechtigten im September 2024.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Moutier haben sich am 28. März 2021 für den Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Jura ausgesprochen. Die beiden Kantonsregierungen handelten in der Folge einen interkantonalen Vertrag aus, ein so genanntes Konkordat. Dieses regelt die wichtigsten Punkte des Kantonswechsels, unter anderem die Kontinuität in den Bereichen Verwaltung, Steuern, Schule, Justiz und Spitalwesen, die Vermögensaufteilung und die Anpassung des Gemeinderechts. Das Konkordat beendet alle territorialen Streitigkeiten zwischen den beiden Kantonen.

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) bedauert, dass sich Moutier dafür entschieden hat, den Kanton Bern zu verlassen und künftig dem Kanton Jura anzugehören. Sie respektiert aber den demokratisch gefällten Entscheid und begrüsst, dass die Jurafrage damit institutionell von allen beteiligten Seiten endgültig beendet wird. Die SAK unterstützt das ausgehandelte Konkordat. Es gibt einen Einblick, wie komplex dieser Kantonswechsel ist. Es müssen viele Bereiche und Detailfragen geregelt werden. Der Abschluss des Konkordats ist aus ihrer Sicht ein historischer Moment und hat Vorbildcharakter für den demokratischen Prozess bei Gebietsänderungen. Die Kommission erachtet das Verhandlungsergebnis insgesamt als ausgewogen. Sie anerkennt, dass auch auf finanzieller Ebene ein Kompromiss gefunden wurde. Der SAK ist bewusst, dass der Kantonswechsel von Moutier den ganzen Berner Jura betrifft, insbesondere die Nachbargemeinden von Moutier, und auf persönlicher Ebene für viele Betroffene sehr grosse Auswirkungen hat.

Das Konkordat muss nun von beiden Kantonsparlamenten genehmigt und anschliessend den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Der Grosse Rat des Kantons Bern behandelt das Geschäft in seiner Frühlingssession 2024. Auch das Bundesparlament muss dem Konkordat zustimmen, bevor Moutier per 1. Januar 2026 den Kanton wechseln kann.

SAK betont Wichtigkeit der Aussenbeziehungen des Kantons Bern

Im Jahresbericht 2023 über die Aussenbeziehungen des Kantons Bern gibt der Regierungsrat Auskunft über die Interessensvertretung des Kantons auf Bundesebene, die interkantonale Zusammenarbeit und die Beziehungen zum Ausland. Die SAK beantragt dem Grossen Rat, in der Frühlingssession vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Sie betont, wie wichtig die Aussenbeziehungen für den Kanton sind, um seine Interessen, insbesondere auf Bundesebene, zu wahren. Ein Beispiel ist die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz. Hier konnte der Regierungsrat erfolgreich darauf hinwirken, dass die eidgenössischen Räte das Geschäft rasch behandelten und die beantragten Mittel für die umfassende Räumung bewilligten. Die Räumungsarbeiten können nun gemäss Planung rasch vorangetrieben werden.

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urn:uuid:5c291f82-b5bd-4b6d-a30e-31eb62174d39Kommission reicht elf Planungserklärungen zur Steuerstrategie einMedienmitteilung der Finanzkommission des Grossen RatesKanton Bern2024-02-14T09:00:00+01:00Die Finanzkommission (FiKo) empfiehlt dem Grossen Rat, den Bericht zur Steuerstrategie zur Kenntnis zu nehmen. Sie begrüsst die generelle Senkung der Steuerbelastung in Richtung Mittelfeld der Kantone. Ihre Anliegen bringt sie mit elf Planungserklärungen in den Grossen Rat. Zudem unterstützt die FiKo das Projekt «Produire et manger local» im Berner Jura.be-oe:bebe-oe:grbe-oe:gr/fikobe-oe:fin/svbe-themen:steuernbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Finanzkommission des Grossen Rates Die Finanzkommission (FiKo) empfiehlt dem Grossen Rat, den Bericht zur Steuerstrategie zur Kenntnis zu nehmen. Sie begrüsst die generelle Senkung der Steuerbelastung in Richtung Mittelfeld der Kantone. Ihre Anliegen bringt sie mit elf Planungserklärungen in den Grossen Rat. Zudem unterstützt die FiKo das Projekt «Produire et manger local» im Berner Jura.

Die FiKo hat den Bericht Steuerstrategie vorberaten und empfiehlt dem Grossen Rat die Kenntnisnahme des Dokuments. Die Kommission begrüsst die Darstellung der rechtlichen Grundlagen, des politischen Handlungsspielraums des Kantons und die umfassenden interkantonalen Belastungsvergleiche im Bericht. Diese werden zudem jährlich auf taxme.ch aktualisiert und werden damit aktuelle Grundlagen für künftige politische Entscheidfindungen sein. Die FiKo regt an, zusätzlich Transferzahlungen aller Art – unter anderem Krankenkassenprämienverbilligungen, Betreuungsgutscheine und Sozialhilfebeiträge – in die Berechnungen einzubauen, damit Schwelleneffekte und Veränderungen bei den Erwerbsanreizen sichtbar werden. Unbestritten ist das Anliegen des Regierungsrates, den Vollzug des Steuergesetzes durch weitere Automatisierung und Digitalisierung stetig zu vereinfachen.

Generelle Steuersenkung vor Progressionsglättung

Die Mehrheit der FiKo teilt das Hauptanliegen des Regierungsrates, die generelle Steuerbelastung in Richtung Mittelfeld der Kantone zu senken. Der Glättung der im interkantonalen Vergleich starken Progression bei tiefen Einkommen stimmt die FiKo ebenfalls zu. Eine Mehrheit der Kommission will die generelle Senkung der Steuerbelastung jedoch sowohl zeitlich als auch in Bezug auf die einzusetzenden Mittel gegenüber der Progressionsglättung priorisieren. Anders als der Regierungsrat will eine Mehrheit der FiKo auch verschiedene Gegenfinanzierungsmöglichkeiten der Steuersenkungen zur Prüfung zulassen, die der Regierungsrat von Vornherein ausgeschlossen hat. Beispielsweise Effizienzsteigerungen oder die Reduktion des Aufwandwachstums bei kantonalen Leistungen, gezielte personalpolitische Massnahmen und das Prüfen der Redimensionierung von Investitionsvorhaben.

Minderheitsantrag: Verzicht auf Steuersenkungen für juristische Personen bis 2030

Eine qualifizierte Minderheit der FiKo stellt in den Mittelpunkt, dass die Steuereinnahmen essenzielle Grundlage für die kantonale Aufgabenerfüllung sind. Eine qualitativ hochstehende Aufgabenerfüllung ist der Kommissionsminderheit wichtiger als eine tiefere Steuerbelastung. Sie verlangt deshalb, auf weitere Steuersenkungen für juristische Personen bis 2030 zu verzichten. Die Minderheit regt weiter an zu prüfen, ob Steuerabzüge durch Steuergutschriften ergänzt werden können. Sie verlangt, progressive Umweltsteuern einzuführen, die Erbschaftssteuern auszuweiten und die Pauschalsteuern (Besteuerung nach dem Aufwand) zu überprüfen.

Die FiKo bringt ihre Anliegen mit insgesamt elf Planungserklärungen in den Grossen Rat.

Kantonsbeitrag für Projekt «Produire et manger local» im Berner Jura

Das Projekt «Produire et manger local» zielt darauf ab, die regionalen Wertschöpfungsketten im Berner Jura zu stärken. Es ist in der Region breit abgestützt und enthält 17 Teilprojekte, die bis im Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Ziel ist der Aufbau eines neuen Labels «Grand Chasseral – regio garantie», das garantiert, dass alle Produkte in der Region hergestellt werden.

Die FiKo unterstützt das Anliegen. Eine Mehrheit der Kommission möchte mittels einer Auflage sicherstellen, dass neben der Regionalität auch das Einhalten von ökologischen Standards wie den Richtlinien von Bio Suisse als Voraussetzung vorgeschrieben werden, um Beiträge zu gewähren. Die Kosten betragen insgesamt etwas über zehn Millionen Franken, wovon der Kanton und der Bund je einen Anteil von etwa drei Millionen Franken tragen.

Der Grosse Rat berät den Bericht zur Steuerstrategie und den Kantonsbeitrag für das Projekt «Produire et manger local» in der Frühlingssession 2024.

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urn:uuid:ebadb246-cad0-4784-8d38-a2e156592c4cKommission will Bericht zur Auslagerung des SVSA zurückweisenMedienmitteilung der Sicherheitskommission des Grossen RatesKanton Bern2024-02-12T11:30:03+01:00Die Sicherheitskommission des Grossen Rates verlangt Nachbesserungen für die mögliche Auslagerung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA). Um die offenen Fragen zu klären, beantragt sie dem Grossen Rat, das Geschäft zurückzuweisen und das Detailkonzept zu schärfen. Eine Minderheit will die Arbeiten zum Projekt nicht weiterverfolgen. be-oe:bebe-oe:gr/sikbe-oe:grbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Sicherheitskommission des Grossen Rates Die Sicherheitskommission des Grossen Rates verlangt Nachbesserungen für die mögliche Auslagerung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA). Um die offenen Fragen zu klären, beantragt sie dem Grossen Rat, das Geschäft zurückzuweisen und das Detailkonzept zu schärfen. Eine Minderheit will die Arbeiten zum Projekt nicht weiterverfolgen. 

Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat die Umwandlung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt vor. Der Kanton soll alleiniger Eigentümer bleiben. Die Auslagerung soll die Effizienz des Amtes steigern und ihm ermöglichen, schneller auf Entwicklungen im Bereich der Mobilität zu reagieren.

Bedenken am Auslagerungsprojekt

Die Sicherheitskommission (SiK) hat sich an mehreren Sitzungen mit dem Bericht der Regierung befasst und diverse Anhörungen durchgeführt. Sie anerkennt, dass das SVSA, aufgrund der grossen Umwälzungen im Bereich der Mobilität, vor zahlreichen Herausforderungen steht. Das SVSA ist aus Sicht der SiK jedoch ein gut funktionierendes und innovatives Amt, das bisher den Entwicklungen u.a. im Bereich der Digitalisierung aktiv und vorausschauend begegnet ist.

Die geplante Auslagerung sieht die Kommission kritisch, und die Gründe für die Notwendigkeit dieses Schrittes vermochten nicht vollständig zu überzeugen. So wurden Bedenken betreffend der Einflussmöglichkeiten des Grossen Rates auf die Steuerung und Aufsicht bei der ausgelagerten Institutionen geäussert. Ebenfalls kritisch beurteilte die Kommission die vorgelegte Businessplanung.

Um die offenen Fragen zu klären, beantragt die SiK dem Grossen Rat, das Geschäft zurückzuweisen und in gewissen Bereichen das Detailkonzept zu schärfen. Unter anderem soll konkreter dargelegt werden, wie das Konkurrenzverbot im geplanten Anstaltsgesetz einzubinden ist und wie Lohnexzesse bei den obersten Kaderlöhnen vermieden werden können. Ausserdem sollen konkrete Instrumente für die Überwachung und Steuerung durch den Regierungsrat und den Grossen Rat vorgeschlagen werden. Zudem sollen Mechanismen vorgesehen werden, dass anhaltende Überschüsse für Gebührensenkungen eingesetzt werden.

Sollte der Antrag auf Rückweisung im Grossen Rat abgelehnt werden, beantragt die Mehrheit der Kommission Kenntnisnahme des Berichts mit Planungserklärungen, die Vorgaben für das geplante Anstaltsgesetz in verschiedenen Bereichen vorsehen.

Minderheit spricht sich komplett gegen Auslagerung aus

Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Grossen Rat Nichteintreten auf das Geschäft. Das 2021 vom Grossen Rat geforderte Detailkonzept für eine Auslagerung konnte weiterhin nicht überzeugen. U.a. beurteilt die Minderheit den allfälligen Verlust an Einflussmöglichkeiten des Grossen Rates auf die Steuerung und Aufsicht des SVSA als schwerwiegend.

Bei Ablehnung der Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung beantragt die Minderheit der Kommission Kenntnisnahme mit der Planungserklärung, dass auf die weiteren Arbeiten für eine Auslagerung verzichtet wird. 

Ausarbeitung einer allgemeinen Beteiligungsstrategie

Zusätzlich zu den Anträgen zum Geschäft hat die Kommission eine dringliche Kommissionmotion verabschiedet. Diese fordert die Erarbeitung einer Beteiligungsstrategie für den Kanton. Die SiK möchte damit sicherstellen, dass für die nächste Diskussion zu diesem oder einem anderen Auslagerungsgeschäft kantonsweite Grundlagen existieren. Zuerst sollen allgemeine Grundsätze und Kriterien für ausgelagerte Institutionen und Beteiligungen festgelegt werden, bevor solche Auslagerungsgeschäfte einzeln und fallweise diskutiert werden. Dies auch unter dem Aspekt, dass in letzter Zeit viele Projekte zu Auslagerungen erarbeitet, aber dann doch wieder verworfen wurden.

Kredit für Sanierung des Schlosses Aarwangen

Weiter beantragt die SiK dem Grossen Rat, dem Kredit von knapp 1,8 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds für die Sanierung des Schlosses Aarwangen zuzustimmen. Das Schloss Aarwangen steht seit dem Auszug des Regionalgerichts im Jahr 2012 leer. 2020 widmete der Kanton das Schloss der neu gegründeten Stiftung Schloss Aarwangen, die nun für die Sanierung und für die Belebung des Schlosses besorgt ist. Dafür beantragt sie Beiträge aus dem Lotteriefonds und dem Kulturförderungsfonds. Ziel ist es, das Schloss für die Bevölkerung zugänglich zu machen und einen Begegnungsort mit vielseitigen Angeboten und moderner Infrastruktur zu schaffen.

Der Grosse Rat wird sich in der Frühlingssession 2024 mit den beiden Geschäften befassen.

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urn:uuid:63bf80cb-5b0e-4b58-882b-b2c5d3be4751Kommission unterstützt Projektierungskredit für Bernisches Historisches MuseumMedienmitteilung der Bildungskommission des Grossen RatesKanton Bern2024-02-05T08:30:00+01:00Das Bernische Historische Museum soll saniert und erweitert werden. Die Bildungskommission beantragt dem Grossen Rat, einem Projektierungskredit von 2,5 Millionen Franken zuzustimmen. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Frühlingssession 2024 behandeln.be-oe:bebe-oe:grbe-oe:gr/bikbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Bildungskommission des Grossen Rates Das Bernische Historische Museum soll saniert und erweitert werden. Die Bildungskommission beantragt dem Grossen Rat, einem Projektierungskredit von 2,5 Millionen Franken zuzustimmen. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Frühlingssession 2024 behandeln.

Das Bernische Historische Museum (BHM) ist eines der bedeutendsten historischen Museen der Schweiz. Es wurde vor mehr als 130 Jahren gebaut und muss saniert werden. Auf Grundlage einer Nutzungs- und einer Machbarbarkeitsstudie beschloss der Stiftungsrat des BHM im Jahr 2023, das historische Gebäude einer Gesamtsanierung zu unterziehen und gleichzeitig mit einem Anbau zu erweitern. Zudem ist geplant, das Museum ans neu gegründete Museumsquartier Bern anzubinden. Die drei Stiftungsträger – Kanton, Stadt und Burgergemeinde Bern – sollen sich mit maximal je 40 Millionen Franken an diesem Vorhaben beteiligen.

Umfassende Betrachtung

Die Bildungskommission (BiK) anerkennt den dringenden Handlungsbedarf und die Notwendigkeit einer umfassenden Sanierung. Sie beantragt dem Grossen Rat, einem Kredit von 2,5 Millionen Franken für die Projektierung des Vorhabens zuzustimmen. Die Burgergemeinde Bern hat einem Kredit in gleicher Höhe bereits im Dezember 2023 zugestimmt. Der Entscheid des Berner Stadtrats wird im Frühjahr 2024 vorliegen.

Die BiK begrüsst, dass das Vorhaben ganzheitlich angegangen und auch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Variante zwei vertieft geprüft wird. Diese sieht vor, das Gebäude durch einen Anbau durchgängig zu gestalten und eine Öffnung zum Museumsgarten und dem geplanten Museumsquartier vorzusehen. Mit einer ganzheitlichen Planung einer neuen Haustechnik können Betriebskosten gesenkt, die Bausubstanz geschont und Synergien hergestellt werden. Der Anbau erlaubt es zudem, die feuerpolizeilichen Vorgaben umzusetzen und das Gebäude barrierefrei zu gestalten. Zudem können moderne Ausstellungskonzepte umgesetzt werden. 

Mehrwert für Kanton und Stadt

Die Kommission ist überzeugt, dass mit dem Vorhaben die Attraktivität des Museums erhöht wird. So können die Objekte des Museums in neuen und den heutigen Standards entsprechenden Ausstellungen dem Publikum zugänglich gemacht werden. Dank der flexiblen Ausgestaltung der Innenräume sind Veranstaltungen und Spezialprojekte möglich. Dies schafft sowohl für den Kanton als auch die Stadt einen grossen Mehrwert, insbesondere in Verbindung mit dem allfälligen Museumsquartier.

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urn:uuid:20ad87b6-3028-453e-9a53-028a817135fcInselspital: Regierungsrat soll sich für bessere Kommunikation einsetzenMedienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen RatesKanton Bern2024-02-02T09:00:00+01:00Das Hauptproblem für die Unruhe am Inselspital in den letzten Jahren liegt für die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates in der ungenügenden Kommunikation durch die oberste Spitalführung. Die Kommission hat dem Regierungsrat empfohlen, sich bei der Insel Gruppe AG für mehr Klarheit und Transparenz in diesem Bereich einzusetzen.be-oe:bebe-oe:grbe-oe:gr/gpkbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates Das Hauptproblem für die Unruhe am Inselspital in den letzten Jahren liegt für die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates in der ungenügenden Kommunikation durch die oberste Spitalführung. Die Kommission hat dem Regierungsrat empfohlen, sich bei der Insel Gruppe AG für mehr Klarheit und Transparenz in diesem Bereich einzusetzen.

2022 sorgte das Inselspital für Schlagzeilen, weil sich Mitarbeitende kritisch über ein neues Vergütungssystem und neue Strukturen äusserten sowie Vorwürfe gegen die Insel-Führung erhoben. Nach Abschluss ihrer Abklärungen kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Schluss, dass die Widerstände und die Unzufriedenheit am Inselspital eng mit diesen Veränderungen verbunden sind. Die Veränderungen erfolgten vor allem zu Ungunsten der einzelnen Kliniken, die an Freiheit und finanziellem Spielraum einbüssten, indem übergeordnete Medizinbereiche geschaffen wurden und die Honorierung neu organisiert wurde. Mit der schweizweiten Einführung der Fallpauschalen 2012 kam die Insel-Führung nach Einschätzung der GPK gar nicht darum herum, das Inselspital strukturell und finanziell neu aufzustellen. Auch was die Einführung eines neuen Kadervergütungssystems betrifft, ist das Handeln der Insel-Führung nach Ansicht der GPK nachvollziehbar. Die GPK begrüsst auch, dass die Führung in Bezug auf Compliance-Verstösse genauer hinschaut und entsprechende Regeln eingeführt hat.

Form und Inhalt der Kommunikation entscheidend

Mangelhaft war nach Einschätzung der GPK allerdings die Kommunikation durch die Insel-Führung und die Pflege der Unternehmenskultur. Hier beging die Insel-Leitung Fehler, die das Vertrauen des Personals massiv beeinträchtigt haben. Es reicht nicht, nur zu kommunizieren. Entscheidend sind auch Form und Inhalt. Dazu gehört nach Ansicht der GPK etwa, Transparenz zu schaffen und über Entscheide von grösserer Tragweite gegenüber dem Personal frühzeitig zu informieren und diese zu begründen. Mitarbeitende sollten aber auch einbezogen und Ideen und Vorschläge ernst genommen werden. Deshalb hat die Kommission dem Regierungsrat empfohlen, dass er seinen Einfluss gegenüber der Insel Gruppe AG geltend macht und sicherstellt, dass sich die Kommunikation verbessert. Gelingt die kommunikative Begleitung der aktuellen Veränderungen nicht, besteht die Gefahr, dass im Inselspital Unzufriedenheit und Unruhe zusätzlich um sich greifen. Dies in einer Zeit, in der aufgrund übergeordneter Entwicklungen – sei es der Fachkräftemangel, seien es ungelöste Tarifentscheide – die Unsicherheiten schon so sehr gross sind.

Regierungsrat muss Aufsicht über Inselspital wahrnehmen

Gemäss den kantonalen Public-Corporate-Governance-Richtlinien handelt es sich bei der Insel Gruppe AG um einen sogenannten «anderen Träger öffentlicher Aufgaben» gemäss Artikel 95 der Kantonsverfassung. Als solcher steht die Insel Gruppe AG unter der Aufsicht des Regierungsrates, der die politische Letztverantwortung hat. Es war denn auch der Regierungsrat, der den Auftrag erteilte, eine Situationsanalyse für das Inselspital durchführen zu lassen. Damit stand er am Anfang des Veränderungsprozesses der letzten Jahre. Die Auswirkungen daraus, so etwa eine hohe Fluktuation oder eine grosse Unzufriedenheit unter den Mitarbeitenden, sind deshalb Themen, welche der Regierungsrat ernst nehmen und mit denen er sich beschäftigen muss. Mit Blick auf andere Kantone hält die GPK fest, dass die Insel Gruppe AG für den Kanton im Moment eines der grössten finanziellen Risiken darstellen dürfte, weil die Spitäler finanziell sehr unter Druck stehen. Entsprechend wichtig ist es, dass der Regierungsrat seine Aufsicht wahrnimmt.

Regierungsrat verhindert Gespräche

Im Rahmen der Informationsbeschaffung hatte die GPK die Absicht gehabt, exemplarisch auch drei Leitende von Insel-Kliniken anzuhören, um das Bild durch eine zusätzliche Perspektive abzurunden. Der Regierungsrat, den die GPK von Gesetzes wegen über diesen Schritt informieren musste, intervenierte in der Folge jedoch bei der GPK. Er hielt fest, dass die GPK damit eine Grenze überschreite und diese Gespräche und das damit verbundene weitere Vorgehen mit der Leitung des Inselspitals abzusprechen seien. Nach Auffassung der Kommission hat der Regierungsrat damit die Informationsrechte der GPK beschränkt und die Kommission bei der Ausübung ihrer Oberaufsicht substanziell behindert. Dies entgegen der gesetzlichen Grundlage, die klar festhält, dass die Aufsichtskommissionen abschliessend über die Ausübung ihrer Informationsrechte entscheiden (vgl. Art. 37 Abs. 2 GRG). Das führte letztlich dazu, dass gewisse inhaltliche Fragen zum Inselspital für die Kommission offengeblieben sind.

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urn:uuid:68e9f3b2-9ee2-4e31-a7ff-399ef9320ccaKommission lehnt «Berner Solar-Initiative» und Gegenvorschläge abMedienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen RatesKanton Bern2024-02-01T13:30:00+01:00Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission beantragt dem Grossen Rat, die «Berner Solar-Initiative» abzulehnen. Er soll die Initiative teilweise für gültig und den Artikel 59 für ungültig erklären. Weiter beantragt die Kommission dem Grossen Rat, ihren eigenen Gegenvorschlag wie auch denjenigen des Regierungsrates abzulehnen. be-oe:bebe-oe:grbe-oe:gr/bakbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission beantragt dem Grossen Rat, die «Berner Solar-Initiative» abzulehnen. Er soll die Initiative teilweise für gültig und den Artikel 59 für ungültig erklären. Weiter beantragt die Kommission dem Grossen Rat, ihren eigenen Gegenvorschlag wie auch denjenigen des Regierungsrates abzulehnen. 

Die «Berner Solar-Initiative» will bei Neubauten eine Solarpflicht für geeignete Dach- und Fassadenflächen einführen und sieht zu diesem Zweck eine Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vor. Die im November 2021 eingereichte Initiative verlangt auch eine Solarpflicht für bestehende Bauten, sofern sich die Dach- und Fassadenflächen eignen und die Installation zumutbar ist.

Wie der Regierungsrat anerkennt auch die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) das Anliegen der Initiative, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut werden soll. Die BaK erachtet jedoch ebenfalls die Nachrüstungspflicht bis 2040 für bestehende Bauten, wie sie in der Initiative enthalten ist, als zu weitgehend und unverhältnismässig. Sie beantragt dem Grossen Rat, die Initiative abzulehnen. 

Unvollständig formulierter Artikel 59 der Initiative verstösst gegen Gebot der Klarheit

Die Initiative sieht auch eine Änderung von Artikel 59 Absatz 1 KEnG vor. Allerdings ist der Initiativtext an dieser Stelle nicht vollständig ausformuliert, sondern enthält einen lückenhaften Satz mit Auslassungspunkten und Anmerkungen in eckigen Klammern. Gestützt auf ein externes Rechtsgutachten steht für die BaK zweifelsfrei fest, dass der unvollständig ausformulierte Initiativtext von Artikel 59 den Stimmberechtigten in dieser Form nicht zur Abstimmung unterbreitet werden kann, da er erheblich gegen das Gebot der Klarheit verstösst. Die BaK bevorzugt eine strenge Auslegung dieser Anforderung. Deshalb beantragt sie dem Grossen Rat, die «Berner Solar-Initiative» für teilweise gültig und Artikel 59 für ungültig zu erklären.

Gegenvorschläge des Regierungsrates und der BaK

Der Regierungsrat hat im Mai 2023 einen Gegenvorschlag zur Initiative vorgelegt. Dieser übernimmt zentrale Anliegen der Initiative, geht jedoch in verschiedenen Punkten weniger weit. Namentlich enthält er keine Solarpflicht an Fassaden. Zudem verzichtet er auf eine Frist für die Nachrüstung bestehender Bauten: Geeignete Dachflächen von Bestandesbauten müssen in jedem Fall erst dann mit einer Solaranlage ausgerüstet werden, wenn sie umfassend erneuert werden.

Mit dem sogenannten Energie-Mantelerlass, der vom Bundesparlament in der Herbstsession 2023 verabschiedet wurde, änderte sich in der Zwischenzeit die Ausgangslage im Regelungsbereich der «Berner Solar-Initiative» teilweise. Aus diesem Grund hat die BaK einen eigenen Gegenvorschlag zur «Berner Solar-Initiative» ausgearbeitet. Die Frist für die Behandlung der Initiative verlängerte sich dadurch gemäss Artikel 151 des Gesetzes über die politischen Rechte um neun Monate, so dass die Ausarbeitung des Energie-Mantelerlasses abgewartet werden konnte. 

BaK-Gegenvorschlag enthält Anpassungen aufgrund des Energie-Mantelerlasses

Materiell stützt sich der Gegenvorschlag der BaK in wesentlichen Teilen auf den Gegenvorschlag des Regierungsrates ab. Er berücksichtigt aber auch die Ergebnisse aus den Beratungen des Bundesparlaments zum Mantelerlass. Vor allem hat die BaK eine Pflicht zur Solarenergienutzung für grössere Parkplätze in den Gegenvorschlag integriert: Demnach sind geeignete dauerhaft installierte Parkplätze für Personenwagen im Freien ab 500 Quadratmetern (neue Parkplätze) bzw. ab 1000 Quadratmetern (bestehende Parkplätze) mit solaraktiven Überdachungen auszustatten. Einer vergleichbaren Bestimmung hatte der Nationalrat beim Mantelerlass zugestimmt. Der Ständerat strich sie hingegen unter Verweis auf das kantonale Baurecht aus der Vorlage.

Gegen den Energie-Mantelerlass des Bundes wurde inzwischen erfolgreich das Referendum ergriffen, womit es zur Volksabstimmung kommt. 

BaK Gegenvorschlag verlangt niedrigere Anforderungen für bestehende Bauten

Der Gegenvorschlag der BaK präzisiert und ergänzt den Gegenvorschlag des Regierungsrates in weiteren Punkten. So enthält er verschiedene Erleichterungen und gewährt mehr Spielraum für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Nämlich sollen für bestehende Bauten tiefere Anforderungen festgelegt werden als für Neubauten. Zudem können Solaranlagen, die an der Fassade installiert werden, an die Solarpflicht auf dem Dach angerechnet werden. Ausserdem ist im Gegenvorschlag der BaK die Pflicht zur Solarenergienutzung auf die geltende Bewilligungspflicht für Solaranlagen abgestimmt. Die Solarpflicht gilt gemäss Gegenvorschlag der BaK also nur für Gebäude, bei denen eine Solaranlage grundsätzlich bereits heute ohne Baubewilligung auf dem Dach installiert werden kann.

Des Weiteren schliesst der Gegenvorschlag der BaK gewisse Lücken im Gegenvorschlag des Regierungsrates, indem er Erweiterungsbauten gleich wie Neubauten behandelt und direkt im Gesetzestext verankert, dass Solarthermie und Photovoltaik einander gleichgestellt sind. Auch hat die BaK im Rahmen ihrer Arbeiten einige Begrifflichkeiten und Umsetzungsfragen aus dem Gegenvorschlag des Regierungsrates konkretisiert. Für die Beratungen im Grossen Rat wird damit soweit als möglich Klarheit geschaffen, was beispielsweise mit «geeigneten Dachflächen», «möglichst vollständiger Ausstattung» oder «umfassender Erneuerung» gemeint ist. 

Die BaK lehnt beide Gegenvorschläge ab

Angesichts der grossen Herausforderungen und der aktuellen Dynamik im Energiebereich hat die BaK schliesslich eine kurze Vernehmlassung zu ihrem Gegenvorschlag durchgeführt. Aufgrund der erhaltenen Rückmeldungen hat sie ihren Gegenvorschlag sodann zuhanden des Grossen Rates bereinigt.

Einige Bestimmungen des Gegenvorschlags der BaK stiessen bei Minderheiten der Kommission auf Ablehnung. Umstritten war unter anderem die Solarpflicht für bestehende Bauten und Parkplätze. Der ausgearbeitete Gegenvorschlag fand keine Mehrheit in der BaK. Deshalb legt sie dem Grossen Rat ihren Gegenvorschlag zwar vor, sie beantragt ihm aber mit knapper Mehrheit dessen Ablehnung. Den Gegenvorschlag des Regierungsrates beantragt die BaK ebenfalls zur Ablehnung.

Der Grosse Rat berät das Geschäft in der Frühlingssession 2024 in erster Lesung.

Kommission befürwortet neue Leistungsvereinbarung für Berner Wanderwege

Im Auftrag des Tiefbauamts des Kanton Bern stellt der Verein Berner Wanderwege den Unterhalt und die Erneuerung der Kennzeichnung der Wanderwege sicher. Der Verein führt auch die digitalen Datensätze des Wanderroutennetzes nach und unterstützt das Amt beim Vollzug des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege. Der Kanton beabsichtigt, mit dem Verein Berner Wanderwege eine neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2025–2029 abzuschliessen. Die aktualisierte Version berücksichtigt die Änderungen aus dem revidierten Strassengesetz und nimmt konzeptionelle Leistungen im Hinblick auf die Koexistenz der Nutzenden von Wanderwegen, Velofreizeit- und Mountainbike-Routen auf. Für die Leistungen des Vereins soll ein jährliches Gesamtkostendach von 1,155 Millionen Franken gewährt werden.

Die BaK ist der Ansicht, dass der neue Leistungsvertrag den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Deshalb unterstützt sie ihn und beantragt dem Grossen Rat, dem Kantonsbeitrag für die Berner Wanderwege zuzustimmen. Die kompetenten Leistungen der Fachorganisation und das Engagement des Vereins sorgen für eine hohe Qualität des Wanderwegnetzes im Kanton Bern. Der BaK ist es wichtig, dass die Leistungen zeitgemäss geregelt sind und das Wanderwegnetz des Kantons Bern für alle attraktiv bleibt. Gerade die Suche nach guten Lösungen bei der Planung von gemeinsamen Nutzungen der Wanderwege und Mountainbike-Routen hat einen hohen Stellenwert. 

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urn:uuid:3b6c82d5-b896-4ba9-88e7-b59a7ef1e771Volksabstimmung zur Einführung der dringlichen GesetzgebungGemeinsame Medienmitteilung des Grossen Rates und des RegierungsratesKanton Bern2024-02-01T08:30:00+01:00Am Sonntag, 3. März 2024, entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über eine Änderung der Kantonsverfassung. Neu soll das Instrument der dringlichen Gesetzgebung eingeführt werden. Dies würde es dem Kanton ermöglichen, Gesetze, die keinen Aufschub dulden, sofort in Kraft zu setzen. Grosser Rat und Regierungsrat sprechen sich für die Änderung aus.be-oe:bebe-oe:grbe-oe:rrbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungGemeinsame Medienmitteilung des Grossen Rates und des Regierungsrates Am Sonntag, 3. März 2024, entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über eine Änderung der Kantonsverfassung. Neu soll das Instrument der dringlichen Gesetzgebung eingeführt werden. Dies würde es dem Kanton ermöglichen, Gesetze, die keinen Aufschub dulden, sofort in Kraft zu setzen. Grosser Rat und Regierungsrat sprechen sich für die Änderung aus.

Gesetze können im Kanton Bern nicht unmittelbar nach der Verabschiedung durch das Parlament in Kraft gesetzt werden. Dies ist erst möglich, wenn entweder kein Referendum zu Stande kommt oder das Gesetz in einer allfälligen Volksabstimmung angenommen wird. Dies soll sich nun bei Dringlichkeit ändern.

Volksrechte bleiben gewahrt

Neu soll ein vom Regierungsrat oder vom Grossen Rat vorgeschlagenes Gesetz sofort in Kraft treten können, falls es keinen Aufschub erlaubt. Bei dringlichen Gesetzen wäre eine hohe Zustimmung im Grossen Rat nötig: Zwei Drittel der Ratsmitglieder müssen dem Gesetz zustimmen, also mindestens 107 von total 160 Mitgliedern. Die Hürde ist bewusst hoch gesetzt. Sie soll den Ausnahmecharakter des Instruments zeigen und eine missbräuchliche Anwendung verhindern. Dringliche Gesetze würden im Kanton Bern zudem dem obligatorischen Referendum unterliegen. Damit wird die Legitimation durch das Volk gewährleistet. Die Volksabstimmung findet nach der Inkraftsetzung statt, spätestens innert sechs Monaten. Bei einer Ablehnung träte das Gesetz unmittelbar nach der Volksabstimmung ausser Kraft.

Grosser Rat und Regierungsrat stehen hinter der Vorlage

Der Grosse Rat und der Regierungsrat sprechen sich beide für die Änderung aus und empfehlen, der Vorlage zuzustimmen. Sie sind überzeugt: Dringliche Gesetze stärken die Handlungsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit, da damit rasch Rechtsgrundlagen geschaffen werden können. Die hohe Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder im Grossen Rat sowie die obligatorische Volksabstimmung verhindern den Missbrauch des Instruments und garantieren, dass dringliche Gesetze nur erlassen werden, wenn sie wirklich nötig sind.

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urn:uuid:e2085fbb-8482-4701-abde-a4cfceea83caKommission will Zentrumsbonus für Gemeindefusionen erhöhenMedienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen RatesKanton Bern2024-01-30T11:00:00+01:00Gemeindefusionen sollen im Kanton Bern gezielter gefördert werden. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) begrüsst die Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes, beantragt jedoch einen höheren Zentrumsbonus. Damit soll der Anreiz für strategische Gemeindefusionen zusätzlich verstärkt werden.be-oe:bebe-oe:grbe-oe:gr/sakbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates Gemeindefusionen sollen im Kanton Bern gezielter gefördert werden. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) begrüsst die Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes, beantragt jedoch einen höheren Zentrumsbonus. Damit soll der Anreiz für strategische Gemeindefusionen zusätzlich verstärkt werden.

Der Regierungsrat will Gemeindefusionen gezielter fördern. Im Vordergrund der Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes steht mit dem Zentrumsbonus ein neues finanzielles Förderinstrument. Damit wird ein Anreiz für alle politischen Gemeinden geschaffen, sich an einem Zusammenschluss mit einer Zentrumsgemeinde zu beteiligen. Fusionen um oder mit Zentren werden dadurch gezielter als bisher gefördert. Die SAK begrüsst die neue Stossrichtung in der Gemeindefusionspolitik. Damit wird dem Auftrag des Grossen Rates, gezielt strategische Gemeindefusionen zu fördern, Rechnung getragen.

Erhöhung des Zentrumsbonus soll Fusionsanreiz verstärken

Die SAK-Mehrheit beantragt jedoch eine Erhöhung des Zentrumsbonus. Der Zentrumsbonus besteht aus zwei Elementen: Erstens aus einer bevölkerungsabhängigen Grundpauschale abhängig von der Wohnbevölkerung der Gemeinde nach dem Zusammenschluss. Und zweitens aus einem Zusammenlegungsfaktor, welcher Fusionen von drei und mehr Gemeinden zusätzlich fördert. Nach Willen der SAK-Mehrheit soll sich der Zusammenlegungsfaktor ab drei an der Fusion beteiligten Gemeinden für jede weitere Gemeinde um 0,4 statt 0,2 erhöhen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Verdoppelung des Faktors ein zusätzlicher Anreiz sein kann, mehr Gemeinden in ein Fusionsprojekt miteinzubeziehen. 

Die Kommissionsminderheit hält hingegen am Antrag des Regierungsrates fest. Aus ihrer Sicht ist eine Erhöhung des Faktors vor dem Hintergrund der Finanzlage des Kantons nicht angebracht. Zudem bezweifelt sie die Wirkung eines zusätzlichen finanziellen Anreizes.

Gemeindefusionen sollen freiwillig bleiben

Die SAK begrüsst, dass am Prinzip der Freiwilligkeit festgehalten wird. Ebenfalls positiv bewertet wird, dass weiterhin auch andere Gemeindezusammenschlüsse von der finanziellen Basisunterstützung sowie vom Beratungsangebot des Kantons profitieren können.

Der Grosse Rat wird sich in der Frühlingssession 2024 mit der Gesetzesrevision befassen.

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urn:uuid:7aba8b67-f348-4e47-9759-9b40975dd81eKantonales Laboratorium: Kommission befürwortet Kredite für neuen Standort im BernaparkMedienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen RatesKanton Bern2024-01-24T08:30:00+01:00Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) stimmt den Krediten für Miete und Ausbau von Räumen im Bernapark Stettlen für das Kantonale Laboratorium zu. Ebenfalls unterstützt sie einen Kantonsbeitrag an eine Park-and-Ride-Anlage in Matten bei Interlaken.be-oe:grbe-oe:gr/bakbe-oe:bebe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) stimmt den Krediten für Miete und Ausbau von Räumen im Bernapark Stettlen für das Kantonale Laboratorium zu. Ebenfalls unterstützt sie einen Kantonsbeitrag an eine Park-and-Ride-Anlage in Matten bei Interlaken.

Für die Miete von Räumen für das Kantonale Laboratorium und den Pharmazeutischen Dienst im Bernapark in Stettlen empfiehlt die BaK dem Grossen Rat, einem Kredit von jährlich 1,02 Millionen Franken zuzustimmen. Die Mietdauer beträgt zehn Jahre und beginnt am 1. Januar 2026. Für den Ausbau der Räume beantragt die BaK die Annahme eines weiteren Kredits von rund 35 Millionen Franken.

Der Salvisbergbau der Universität Bern an der Baltzerstrasse/Muesmattstrasse, in dem auch das Kantonale Laboratorium und das Pharmazeutische Kontrolllabor untergebracht sind, muss gesamtsaniert werden. Der Umbau des eindrücklichen und denkmalgeschützten Salvisbergbaus birgt grosse Herausforderungen, gerade auch in der Statik. Die Eingriffe in den Bau sind grösser als ursprünglich angenommen. Deshalb ist der Betrieb der beiden Labore während der Sanierung nicht möglich und der Umzug in den Bernapark unabdingbar. Wie die freie Fläche nachgenutzt wird, muss aus Sicht der BaK so bald als möglich geklärt werden.

Kantonsbeitrag an Park-and-Ride-Anlage in Matten bei Interlaken

Für den Bau einer Park-and-Ride-Anlage bei der neu erstellten Haltestelle «Matten b. Interlaken» der Berner Oberland-Bahnen AG beantragt die BaK dem Grossen Rat, einen Kantonsbeitrag von 1,62 Millionen Franken zu sprechen. Das Park-and-Ride ist Teil einer Reihe von Massnahmen, um das hohe Verkehrsaufkommen in der Jungfrauregion zu entschärfen. Die Anlage für Personenwagen und Reisecars soll zusammen mit der bereits eröffneten Umfahrung Wilderswil das Herzstück eines modernen regionalen Mobilitätssystems für das Bödeli und die Lütschinentäler bilden. Damit sollen die Verkehrsprobleme der Region gesamtheitlich angegangen werden, um die Gemeinden vom Strassenverkehr zu entlasten.

Die BaK erachtet das neue Verkehrssystem als dringend notwendig. Sie ist sich auch bewusst, dass sich die Verkehrsteilnehmenden zuerst an das neue System gewöhnen müssen. Es wird sich zeigen, wie sich das neue System bewähren wird. Die Notwendigkeit war in der BaK unbestritten, jedoch beurteilte sie das Timing der Eingabe des Gesuchs als kritisch. Der Antrag für einen Kantonsbeitrag wurde auf Grundlage des neu revidierten Strassengesetzes eingereicht, dessen Änderung erst auf 1. Februar 2024 in Kraft treten. Der Verlauf der Finanzierung ist aus Sicht der BaK nicht optimal abgelaufen.

Der Grosse Rat wird die Geschäfte in der Frühlingssession 2024 beraten.

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urn:uuid:4ecbb00f-7799-4d09-9c45-7edb387778d1Kommission unterstützt Gesetzesänderungen zum Kantonswechsel von Moutier und zur ArchivierungMedienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen RatesKanton Bern2024-01-23T09:00:00+01:00Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier. Zustimmung beantragt die Kommission dem Grossen Rat auch zur Änderung des Gesetzes über die Archivierung. Der Grosse Rat wird die Gesetzesrevisionen in der Frühlingssession 2024 beraten.be-oe:bebe-oe:grbe-oe:gr/sakbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier. Zustimmung beantragt die Kommission dem Grossen Rat auch zur Änderung des Gesetzes über die Archivierung. Der Grosse Rat wird die Gesetzesrevisionen in der Frühlingssession 2024 beraten.

Wegen des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier müssen einige Gesetze angepasst werden. So werden die Verweise auf die mittlerweile bedeutungslos gewordenen Amtsbezirke gestrichen. Gesetzesänderungen braucht es auch wegen der künftigen Verlegung von kantonalen Verwaltungseinheiten von Moutier in den Berner Jura oder nach Biel. Sie schaffen die Grundlagen dafür, dass die Justizbehörden und die Staatsanwaltschaft vorübergehend in Biel untergebracht werden können, bis die neuen Räumlichkeiten in Reconvilier bereit sind. Zudem werden die Betreibungs- und Konkursämter des Berner Juras und des Seelands zusammengelegt, mit Sitz im Berner Jura (Tavannes). Die Schalter in beiden Regionen bleiben weiterhin bestehen.

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) begrüsst diese Gesetzesänderungen. Sie entsprechen den bisherigen Entscheiden des Grossen Rates zum Kantonswechsel von Moutier.

Eine weitere Änderung betrifft das Sonderstatutsgesetz. Die Gesetzesanpassung soll eine finanzielle Unterstützung des Kantons für die Wirtschaftsstrategie des Berner Juras und die Weiterentwicklung der Region Grand Chasseral ermöglichen. Auch diese Änderung unterstützt die SAK grundsätzlich. Da es aber bereits diverse Fördermöglichkeiten gibt, beantragt sie, dass diese Finanzhilfen nur subsidiär ausgerichtet werden und mit anderen Leistungen koordiniert werden müssen.

Ja zur Änderung des Gesetzes über die Archivierung

Die SAK befürwortet auch die Änderung des Gesetzes über die Archivierung. Die vielfältige Revision betrifft verschiedene Bereiche. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass die historisch wertvollen Archive der bis Ende 2016 staatlichen psychiatrischen Kliniken in das Staatsarchiv übernommen werden können (Universitäre Psychiatrische Dienste Bern, Psychiatriezentrum Münsingen, Psychiatrische Dienste Biel-Seeland – Berner Jura, heute Réseau de l’Arc SA). Künftig sollen zudem auch die Archive der dezentralen Verwaltung der Anbietepflicht unterstehen und archivrechtlich der Zentralverwaltung gleichgestellt werden. Das heisst, dass sie dem Staatsarchiv nicht mehr ständig benötigte Unterlagen zur Archivierung anbieten müssen.

Schliesslich begrüsst die SAK insbesondere, dass mit der Gesetzesrevision auch die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Staatsbeiträgen an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung geschaffen wird. Damit wird eine Forderung des Grossen Rates umgesetzt, wonach der Kanton Bern das Gosteli-Archiv unterstützen soll. Ebenfalls wichtig erscheinen der SAK die neuen rechtlichen Grundlagen für die digitale Langzeitarchivierung von kommunalen Daten aus Anwendungen, die von Kanton und Gemeinden gemeinsam genutzt werden. Dabei wird auch die Möglichkeit geschaffen, dass der Kanton den Gemeinden ein solches digitales Langzeitarchiv für weitere Gemeindaten zur Verfügung stellen kann.

Die SAK beantragt an der Gesetzesrevision lediglich zwei Änderungen. Eine ist redaktioneller Natur, die andere betrifft die besonderen Schutzfristen. Diese sollen nach dem Willen der SAK für alle Unterlagen gleichbleiben. Der Regierungsrat hingegen schlägt vor, die Schutzfrist für medizinische Behandlungsdokumentationen von Personen mit unbekanntem Todesdatum um 10 Jahre auf das 120. Altersjahr zu erhöhen.

Der Grosse Rat wird sich in der Frühlingssession 2024 mit den Gesetzesrevisionen befassen.

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urn:uuid:7a3388a5-84f3-4b88-8d5c-264e22e33274Neue Mitglieder im Grossen RatKanton Bern2023-12-21T07:45:00+01:00be-oe:stabe-oe:sta/arpbe-oe:grbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungbe-inhaltstyp:news/rrc-teil

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Claude Grosjean (GLP, Bern) und Beatrix Hurni (SP/JUSO, Frutigen) als in den Grossen Rat gewählt erklärt. Sie rücken für Michael Köpfli (GLP, Wohlen) und Ursula Zybach (SP, Spiez) nach, die ihren Rücktritt aus dem Kantonsparlament erklärt haben.

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urn:uuid:957ad4bc-edf8-46e5-a10c-032db8164b2bPolizei-Informatikprojekt wurde massiv unterschätztMedienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen RatesKanton Bern2023-11-23T09:00:00+01:00Der Kanton soll bei Informatikprojekten künftig auf Eigenentwicklungen verzichten. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates gestützt auf eine Überprüfung des Informatikprojekts NeVo/Rialto. Die GPK erwartet zudem, dass der Regierungsrat für künftige IT-Projekte seine Lehren zieht und im nächsten Jahr in einem Bericht an den Grossen Rat aufzeigt, wie er das umsetzt.be-oe:bebe-oe:grbe-oe:gr/gpkbe-inhaltstyp:news/medienmitteilungMedienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates Der Kanton soll bei Informatikprojekten künftig auf Eigenentwicklungen verzichten. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates gestützt auf eine Überprüfung des Informatikprojekts NeVo/Rialto. Die GPK erwartet zudem, dass der Regierungsrat für künftige IT-Projekte seine Lehren zieht und im nächsten Jahr in einem Bericht an den Grossen Rat aufzeigt, wie er das umsetzt.

Seit der Grosse Rat im Jahr 2016 den ersten Kredit gesprochen hat, läuft im Kanton Bern bei der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft ein Projekt zur Einführung eines neuen Vorgangsbearbeitungssystems (NeVo). Hauptziel ist es, eine digitale, medienbruchfreie Brücke «Rialto» zu bauen, so dass für die ganze Strafverfolgung nur noch ein einziges System zur Anwendung kommt. Verzögerungen, Mehrkosten und unzufriedene Nutzerinnen und Nutzer haben bereits in der Vergangenheit die Aufmerksamkeit auf das Projekt gerichtet. Im Oktober 2022 beauftragte die GPK deshalb die Finanzkontrolle (FK) damit, ein Jahr nach Einführung von NeVo/Rialto bei der Kantonspolizei eine Sonderprüfung zum Projekt durchzuführen (vgl. Medienmitteilung vom 19. August 2022). Gestützt auf die Erkenntnisse der FK gelangte die Kommission zu verschiedenen Feststellungen und Empfehlungen. 

Brücke zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörde ist noch nicht gebaut

Die Projektziele wurden seitens Kanton nach Auffassung der GPK massiv unterschätzt. Sie wurden bisher noch nicht vollständig erreicht – insbesondere die Brücke zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft ist noch nicht fertig gebaut. Ein Projektabbruch oder die Evaluation alternativer Systeme kommen für die GPK zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mehr in Frage. Die Kommission fordert den Regierungsrat jedoch dazu auf, dass er alles unternimmt, damit das Projekt bestmöglich abgeschlossen werden kann. Besonders wichtig scheint der GPK dabei, dass das System bei der Kantonspolizei verlässlich genug funktioniert, bevor es bei der Justiz eingeführt wird. Bis zum endgültigen Projektabschluss muss zudem einer transparenten Kommunikation, einer umfassenden Ausbildung aller Mitarbeitenden, dem Change-Prozess sowie allgemein der Risikobeurteilung grosse Beachtung geschenkt werden.

Bei künftigen Informatikprojekten nicht die gleichen Fehler machen

Am Beispiel des Projekts NeVo/Rialto ist die GPK zu Erkenntnissen gelangt, welche für Informatikprojekte generell gelten. Der Regierungsrat soll deshalb die Lehren aus diesem Projekt ziehen und für andere kantonale Informatikprojekte berücksichtigen. Allem voran ist die Kommission der Ansicht, dass es grosse Risiken birgt, ein Produkt ganz alleine entwickeln zu lassen. Auf Eigenentwicklungen soll seitens Kanton darum grundsätzlich verzichtet werden. Als gefährlich erachtet die GPK auch die Haltung, ein System sei alternativlos. Dies führt zu einer grossen Abhängigkeit, womit erhebliche Risiken verbunden sind. Bevor ein Projekt definitiv umgesetzt wird, muss sichergestellt sein, dass es verlässlich funktioniert. Ein solcher Entscheid muss auf klar definierten Kriterien basieren, politischer Druck darf dabei keine Rolle spielen. Ein weiterer zentraler Faktor sind für die GPK die Nutzerinnen und Nutzer eines Systems: Diese müssen in genügendem Mass einbezogen werden und die Schulungen und Ausbildungen dürfen nicht unterschätzt werden. Schliesslich ist ein Informatikprojekt oftmals auch ein Organisationsprojekt. Das Change-Management ist im Rahmen einer Projektorganisation unbedingt entsprechend miteinzubeziehen. Damit sich die erkannten Schwierigkeiten bei künftigen Projekten nicht wiederholen, könnte es aus Sicht der GPK sinnvoll sein, für die Konzeption und Durchführung von IT-Projekten, gesetzliche Vorgaben zu definieren. 

Regierungsrat soll in einem Bericht Rechenschaft ablegen

Aufgrund der politischen Bedeutung von NeVo/Rialto erachtet es die GPK als angezeigt, dass der Regierungsrat gegenüber dem Grossen Rat Rechenschaft ablegt. Der Regierungsrat soll in einem Bericht darüber informieren, was er unternommen hat, um NeVo/Rialto zu verbessern. Des Weiteren soll er aufzeigen, was dafür gesprochen hat, trotz Problemen an NeVo/Rialto festzuhalten. Schliesslich soll der Regierungsrat darlegen, welche Lehren er für Informatikprojekte generell gezogen hat und wie er sicherstellt, dass diese bei künftigen Projekten berücksichtigt werden. Auch wenn der Regierungsrat nur zu einem Teil der Empfehlungen und nur gegenüber der GPK Rechenschaft ablegen will, hält die GPK an ihrer Forderung fest, dass der Regierungsrat mittels Bericht an den Grossen Rat umfassend Transparenz schaffen soll.

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urn:uuid:ac6233dc-b899-4111-9fca-523599f6cc21Neue Mitglieder im Grossen RatKanton Bern2023-11-16T07:45:00+01:00be-oe:stabe-oe:sta/arpbe-oe:grbe-inhaltstyp:news/rrc-teilbe-inhaltstyp:news/medienmitteilung

Aufgrund verschiedener Rücktritte hat der Regierungsrat des Kantons Bern die folgenden Personen als in den Grossen Rat gewählt erklärt:

  • Irene Hügli (SP, Münchenbuchsee), für Kornelia Hässig Vinzens (SP, Zollikofen)
  • Toni Brunner (SVP, Landiswil), für Hans Jörg Rüegsegger (SVP, Riggisberg)
  • Maya Weber Hadorn (SP, Ostermundigen), für Mirjam Veglio (SP, Zollikofen)
  • Roland Iseli (SVP, Rüschegg), für Katja Riem (SVP, Kiesen)
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