<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><entry xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom"><id>urn:uuid:37963078-da7e-4ca3-a75c-1b6dd2c79719</id><title>Handelsregister-Eintragungen vor dem 1. Januar 2027</title><spitzmarke></spitzmarke><author><name>Kanton Bern</name></author><updated>2026-10-30T00:01:00+01:00</updated><link href="https://www.api.news.apps.be.ch/api/atom/news/37963078-da7e-4ca3-a75c-1b6dd2c79719"/><summary></summary><ouTags><tag>be-oe:dij/hra</tag></ouTags><topicTags><tag>be-themen:handelsregistereintrag-</tag></topicTags><contentTypeTags><tag>be-inhaltstyp:news/aktuell</tag></contentTypeTags><content type="html"><![CDATA[



<div class="content">

            <div class="textAndImage">
                    <div class="text"><p>Erfahrungsgemäss steigen die Zahlen der Handelsregisteranmeldungen und der Vorprüfungsgesuche gegen das Jahresende stark an. Es ist daher gegen Ende Jahr mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Insbesondere ist für Sitzverlegungen in den Kanton Bern sowie Fusionen mit Rechtseinheiten in anderen Kantonen wegen der mit den anderen Handelsregisterämtern vorzunehmenden Koordination mehr Zeit einzurechnen. Handelsregistereintragungen und Vorprüfungen werden grundsätzlich chronologisch und im Rahmen unserer personellen Kapazitäten selbstverständlich so rasch als möglich erledigt.</p><p>Geschäfte, die unbedingt noch im 2. Semester im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen werden sollen, müssen daher bis <strong>spätestens am 11. Dezember 2026</strong> mit vollständigen und eintragungsfähigen Belegen beim Handelsregisteramt eingehen. Falls eine Vorprüfung der entsprechenden Entwürfe gewünscht wird, wollen Sie uns diese bitte <strong>bis zum 27. November 2026</strong> einreichen.</p><p>Die Geschäftsleitung des Handelsregisteramtes des Kantons Bern</p></div>
            </div>



</div>]]></content></entry>