<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><entry xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom"><id>urn:uuid:063ec2c5-334b-46da-ae9a-97928c31401e</id><title>Wolfsriss in Nods: Kanton Bern verfügt Abschuss</title><spitzmarke></spitzmarke><author><name>Kanton Bern</name></author><updated>2026-10-14T08:00:00+02:00</updated><link href="https://www.api.news.apps.be.ch/api/atom/news/063ec2c5-334b-46da-ae9a-97928c31401e"/><summary></summary><ouTags><tag>be-oe:be</tag><tag>be-oe:weu</tag><tag>be-oe:weu/lanat</tag></ouTags><topicTags/><contentTypeTags><tag>be-inhaltstyp:news/medienmitteilung</tag></contentTypeTags><content type="html"><![CDATA[



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                    <div class="text"><p>In der Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 2026 wurde in Nods im Berner Jura ein Kalb gerissen. Die Rissmuster weisen auf einen Wolf als Verursacher hin; die Ergebnisse der DNA-Probe stehen noch aus. Das gerissene Tier gehörte zu einer geschützten Mutterkuhherde mit 20 Tieren.&nbsp;</p><p>Mit dem Riss eines geschützten Nutztieres der Rindergattung ist die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfs erfüllt (Art. 9b Jagdverordnung). Dieser kann durch das Jagdinspektorat ausgeführt werden. </p><ul><li>Die Abschussbewilligung gilt für die Gemeinden Nods, Orvin, Cortébert, Courtelary, Corgémont, Sonceboz und Plateau de Diesse, beschränkt auf die Chasseral-Kette und den Mont Sujet.</li><li>Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf geschützte Nutztiere stattfinden. </li><li>Die Verfügung ist bis am 12. Dezember 2026 befristet. </li></ul><p>Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen. </p><p>Es werden keine weiteren Auskünfte erteilt.</p></div>
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